Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Abteilung Spenglerei, Dachdecker, Schlosserei, Schwarzdeckung

  • Das Angebot beruht auf Ca.-Maßen und ist daher freibleibend, die Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen und ÖNORM.
  • Alle zum Besichtigungs- und Angebotszeitpunkt nicht ersichtlichen Folgearbeiten werden dem Bauherr mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet.
  • Ein genauer Ausführungszeitraum ist anzugeben und mit dem Auftragnehmer abzusprechen.
  • Es können zeitliche Verzögerungen wegen Vorbereitungsmaßnahmen, Materiallieferzeit, etc. entstehen. Diese gilt es bei Fertigstellungstermin zu berücksichtigen.
  • Materialpreiserhöhungen während des Ausführungszeitraums werden 1 zu 1 ohne weiteren Aufschlag weiterverrechnet.
  • Wetterbedingte Arbeiten (zB Schneeräumung, Abtauen von Eis auf Dachflächen, usw.) werden gesondert verrechnet.
  • Auf sonstige außergewöhnliche Umstände sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen.
  • Die Stornierung des Auftrages muss schriftlich erfolgen (Fax, Mail oder per Post) die bis dahin entstandenen Kosten werden als Stornogebühr verrechnet.
  • Grundlage der auszuführenden Arbeiten sind Ö-Norm B2110, Dachdecker B2219, Schwarzdecker B2220 und Spenglernormen B2221
  • Verschiebung des Arbeitsbeginns sind ohne Ausnahem an den Auftragnehmer weiterzuleiten.


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